Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
der oneclick AG, CH-8008 Zürich (nachfolgend „oneclick“)
Version 01.04.2020
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend „AGLB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche die oneclick AG, CH-8008 Zürich, Schweiz (nachfolgend „oneclick“) gegenüber einem Kunden erbringt (als „Kunde“ wird die juristische Person oder Einzelperson bezeichnet, welche Leistungen von oneclick bestellt hat. Wer für eine juristische Person Bestellungen vornimmt bestätigt hiermit, für diese handeln zu dürfen).
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von oneclick schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Diese AGLB gelten in gleichem Masse für mittelbar mit oneclick eingegangene Geschäftsbeziehungen, wie zum Beispiel über eine Vertriebsgesellschaft der Unternehmensgruppe.
1.4 Bei Verwendung der Website https://oneclick.services/ gelten im Weiteren deren Nutzungsbedingungen.
1.5 Der Kunde ist verpflichtet, die sich aus der Vertragsbeziehung zu oneclick ergebenden Verpflichtungen auf seine Arbeitnehmer zu überbinden, sofern diese das Leistungsangebot von oneclick ebenfalls nutzen („Benutzer“).
1.6 Als Übersicht wird auf folgende weiteren Bedingungen hingewiesen, welche Verwendung finden bzw. Vertragsbestandteil bilden (die Ziffern in Klammern verweisen auf die entsprechende Stelle in diesen AGLB):
– Nutzungsbedingungen von „oneclick.services“ (1.4; 14.2; 17.1)
– Datenschutzerklärung (18.2)
– Allgemeines Service Level Agreement SLA (12.2)
1.7 Alle mit geltenden Bedingungen, Vereinbarungen und sonstige Dokumente zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (AGLB) können in ihrer jeweils aktuell gültigen Version online unter https://oneclick-cloud.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ eingesehen werden.
2. Unsere Leistung
2.1 oneclick erbringt für den Kunden die im jeweiligen Angebot / Auftrag aufgeführten Leistungen und stellt die aufgeführten Waren, Soft- oder Hardware sowie Carrier-Netze, ggfls. als Vermittler, zur Verfügung (nachfolgend „Leistung(en)“).
2.2 oneclick ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen („Hilfspersonen“). Der Kunde darf einer Leistungserbringung durch Dritte nur aus wichtigem Grund widersprechen.
Auf Nachfrage des Kunden werden alle an der Leistungserbringung beteiligten Hilfspersonen bekannt gegeben. oneclick verpflichtet die Hilfspersonen zur Einhaltung der mit dem Kunden getroffenen Vertragskonditionen (z. B. betreffend SLA und Datenschutzvorgaben).
Allfällige Änderungen in Bezug auf (für den Kunden relevante) beteiligte Hilfspersonen werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
2.3 oneclick ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Leistung zu erwarten ist.
2.4 Abbildungen und Angaben in Katalogen sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Verbesserungen oder Anpassungen an den jeweils geltenden technischen und gestalterischen Standard, Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder Ausstattung behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
2.5 Sofern oneclick Leistungen Dritter vermittelt, kommen Vertragsverhältnisse ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. oneclick ist nur für die selbst erbrachte Leistung verantwortlich.
3. Bestellung, Bestellannahme und Bestätigung
3.1 Die Leistungen von oneclick werden hauptsächlich über autorisierte Distributions- und Vertriebspartner bestellt. Eine Liste von bestehenden (Distributions-)Partnern und/oder Informationen dazu, was für eine Partnerschaft erfüllt sein muss, sind auf https://oneclick-cloud.com/ zu finden oder unter support@oneclick-cloud.com abrufbar.
3.2 Projektgeschäfte und weitere Produkte können zusätzlichen (schriftlichen) Vereinbarungen und Auslieferungsbedingungen unterliegen, welche diesen AGLB vorgehen.
4. Lieferungszeitpunkt
4.1 Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, soweit oneclick diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt hat. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Liefer- oder Leistungsfristen sind eingehalten, wenn oneclick innerhalb der Frist mit der Lieferung oder mit der Leistungserbringung beginnt.
5. Nutzung der oneclick™ Plattform
5.1 Der Zugriff auf bzw. die Nutzung der Leistungen wird in der Regel über einen personalisierten Webzugang ermöglicht, wobei dieser Zugang über die Webseite https://oneclick.services/ erfolgt (nachfolgend „oneclick™ Plattform“). Der Kunde benötigt einen Browser sowie eine Internetverbindung, um auf die oneclick™ Plattform zugreifen zu können. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Zugriff bis zur oneclick™ Plattform (u. a. die Funktionsfähigkeit von Browser und Internetverbindung).
5.2 Der Kunde hat sich vor der Nutzung der oneclick™ Plattform bzw. vor Bestellung der Leistungen anhand der vorhandenen Produktbeschreibungen über die Leistungen und Produkte zu informieren, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Er hat sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten zu lassen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die von ihm verwendeten Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss arbeiten, wie z.B. durch Datensicherung und regelmässige Überprüfung der Ergebnisse.
5.4 Der Kunde erklärt, dass ihm bekannt ist, dass Software nie gänzlich fehlerfrei ist. Die Software ist nach dem Verständnis der Parteien frei von Sachmängeln, wenn sie bei Überlassung dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck entspricht. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
6. Lieferung von bestellten Leistungen
6.1 Nach Bestellannahme erhält der Kunde den Zugang zur Nutzung der oneclick™ Plattform. Der Kunde hat das Recht, mit verschiedenen Endgeräten auf die oneclick™ Plattform zuzugreifen.
6.2 Für die Nutzung der oneclick™ Plattform und soweit dem Kunden von oneclick Softwareprodukte überlassen werden, oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Leistung ermöglicht wird, steht dem Kunden in der Regel das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die oneclick™ Plattform und Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Sollte oneclick kundenspezifische Anpassungen an der oneclick™ Plattform oder an Softwareprodukten vornehmen sowie zusätzliche Funktionen entwickeln, so entstehen und verbleiben sämtliche damit im Zusammenhang stehenden weiteren Urheber- und gewerblichen Schutzrechte bei oneclick.
6.3 Für dem Kunden durch oneclick zur Verfügung gestellte Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Dritten bzw. Herstellers. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, die entsprechenden Lizenzbestimmungen zu prüfen bzw. die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten einzuhalten.
6.4 oneclick informiert den Kunden über die Lizenzbestimmungen der bestellten Software und macht diese im Bestellprozess für den Kunden zugänglich. Dies entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die jeweiligen Lizenzbestimmungen Dritter einzusehen, zu prüfen und einzuhalten.
6.5 An Software werden keinerlei Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte übertragen. Diese verbleiben beim ursprünglichen Rechteinhaber. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Offenlegung des Quellcodes.
6.6 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen, als vorstehend festgehalten.
6.7 Die Lizenzbestimmungen des Herstellers sowie die Software-Dokumentation sind über die Handelsplattform des jeweiligen Distributions- bzw. Vertriebspartners und/oder der Lieferanten/Hersteller jederzeit einsehbar, sofern vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die von oneclick erbrachten Leistungen erfolgen grundsätzlich im Abonnement. Die Zahlungsmethoden werden bei der Bestellung angegeben und sind durch den Kunden zu bestätigen.
7.2 Alle genannten Vergütungen sind Nettovergütungen. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. oneclick kann eine Erhöhung des gesetzlichen Mehrwertsteuer-Satzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die Bruttoentgelte erhöhen.
7.3 Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes sowie die daraus resultierende Erhöhung der Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
7.4 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten trägt der Kunde. Sollte oneclick für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde oneclick schad- und klaglos halten.
7.5 Alle Rechnungen sind zu dem im Angebot / Auftrag aufgeführten Bedingungen zur Zahlung fällig. Eine in der Handelsplattform eines Distributions- oder Vertriebspartners von oneclick und/oder Lieferanten verfügbar gemachte Rechnung gilt ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit für den Kunden als zugestellt.
7.6 oneclick ist berechtigt, die Leistungserbringung von Vorauskasse, von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.
8. Zahlungsverzug
8.1 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem oneclick über sie verfügen kann.
8.2 Sollte der Zahlungsverzug des Kunden 30 Tage überschreiten, ist oneclick berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. oneclick ist in diesem Fall überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Für allfällige Schäden aufgrund eingestellter Leistungen kann oneclick nicht haftbar gemacht werden.
8.3 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist oneclick berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten an den Kunden zu verrechnen.
9. Verrechnung, Abtretung, Verfügung
9.1 Der Kunde kann nur mit von oneclick anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht, sofern nach Gesetz gegeben, kann der Kunde nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertragsbestandteil geltend machen.
9.3 Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von oneclick an Dritte abtreten. oneclick wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
9.4 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertragsverhältnisses bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. oneclick ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit oneclick konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
10. Daten des Kunden
10.1 Der Kunde behält sämtliche Rechte und Pflichten an Daten und Inhalten, welche er über die oneclick™ Plattform erstellt, speichert, überträgt oder verwaltet (nachfolgend „Daten des Kunden“). oneclick wird nur auf diese Daten des Kunden zugreifen oder diese verarbeiten, wenn dies für die Erbringung der Leistungen notwendig ist oder wenn der Kunde dazu anweist (z. B. beim Support). Ebenfalls kann auf die Daten des Kunden zugegriffen werden, wenn dies durch eine Vereinbarung, Richtlinie oder geltende Gesetze verlangt wird.
10.2 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Bezug auf seine Daten einzuhalten.
10.3 oneclick wendet angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen an, um den Schutz der Daten des Kunden zu gewährleisten.
10.4 oneclick ermöglicht dem Kunden mit den angebotenen Leistungen und Produkten u. a. die Datenverarbeitung der Daten des Kunden. Ohne expliziten schriftlichen Auftrag des Kunden (sowie dessen Annahme durch oneclick) erbringt oneclick keinerlei weitere Leistungen in Bezug auf die Datenverarbeitung der Daten des Kunden, insbesondere liegt keine Auftragsdatenverarbeitung (u. a. Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung) im Auftrag des Kunden vor.
11. Datenhaltung
11.1 Die nachstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 11 finden nur dann Anwendung, wenn oneclick im Auftrag des Kunden (in eigenen Rechenzentren oder solchen von Dritten) Daten hält.
11.2 Die Datenhaltung bzw. die Durchführung von Rechenaufgaben erfolgen grundsätzlich in der registrierten Region des Kunden bzw. Benutzers. Für die Minimierung von Latenzzeiten hat der Benutzer unter Umständen die Möglichkeit, die Anwendungen in nähere Rechenzentren aufgrund seiner eigenen geografischen Lage bzw. Bewegung mitzuziehen. Die flexible Nutzung verschiedener Rechenzentren muss explizit im Benutzerprofil bzw. auf der oneclick™ Plattform durch den Benutzer aktiviert werden.
11.3 Die Daten befinden sich in einem oder mehreren eigenen oder von uns angemieteten und von uns betriebenen Rechenzentren. Sämtliche von oneclick genutzten Rechenzentren werden hochverfügbar betrieben. Backups sowie Notfallwiederherstellung erfolgen nach international anerkannten Standards sowie nach jeweiliger Absprache mit dem Kunden.
11.4 Sollten die Daten in einem nicht von oneclick betriebenen Rechenzentrum gehalten werden, so werden dem Kunden alle Details der beteiligten Hilfspersonen bzw. des beteiligten Rechenzentrums bekannt gegeben. oneclick verpflichtet die beteiligten Rechenzentren zur Einhaltung der mit dem Kunden getroffenen Vertragskonditionen (z. B. betreffend Datenschutzvorgaben).
11.5 oneclick überträgt von Kunden gehaltene Daten auf erste Aufforderung hin und in der vom Kunden gewünschten Form an einen beliebigen vom Kunden gewünschten Zielort. Die Rückübertragung der Daten erfolgt innert einem hierfür angemessenen Zeitraum. Das Recht des Kunden zur Rückübertragung von Daten besteht jederzeit und unabhängig vom Weiterbestehen einer Vereinbarung mit oneclick oder deren (ausserordentliche) Beendigung (z. B. auch durch Insolvenz).
Ebenso kann der Kunde jederzeit die unwiderrufliche Vernichtung der für ihn gehaltenen Daten verlangen.
11.6 oneclick verzichtet auf jegliche Zurückbehaltungs- und Retentionsrechte an Daten und jegliche Verwertung von Daten des Kunden – auch im Insolvenzfall – ist ausgeschlossen.
12. Mängel bzw. Mängelbeseitigung (Support)
12.1 oneclick verpflichtet sich zur vertragsgemässen Erbringung der Leistung bzw. zu deren Durchführung in professioneller Art. Erbringt oneclick die Leistung nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d. h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist oneclick verpflichtet, die Mängel zu beseitigen und innerhalb angemessener Frist die Leistung ordnungsgemäss und mangelfrei zu erbringen, indem die betroffene Leistung entweder wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt werden. Der einzige Rechtsanspruch des Kunden im Rahmen dieser Leistungsverpflichtung besteht in der Wiederherstellung der Leistungen.
12.2 Im Falle von Mängeln bzw. Fehlern gilt betreffend Support das jeweils aktuelle allgemeine bzw. ein mit dem Kunden abgeschlossenes individuelles Service Level Agreement von oneclick, auf welches hier verwiesen wird.
12.3 Der Kunde hat ihm bekannt gewordene Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde. Eine Mängelmeldung muss so detailliert wie möglich beschrieben sein.
12.4 Auf Verlangen von oneclick sind für die Mängelanzeige bestimmte automatisierte Formulare zu verwenden. Werden diese nicht verwendet, darf oneclick die Mängelbeseitigung bis zur Vorlage des Formulars einstellen. Werden diese nicht verwendet, darf oneclick die Mängelbeseitigung bis zur Vorlage des Formulars einstellen.
12.5 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von oneclick wie folgt durch (1) Beseitigung des Mangels; (2) Lieferung eines Programmes, das den Mangel nicht hat; (3) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können; (4) Telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden; (5) Gleichwertigen neuen Programmstand oder gleichwertigen vorhergehenden Programmstand, der die Mängel nicht enthält.
12.6 Das Recht auf Rücktritt statt der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln. oneclick wird diesfalls allfällige Vorauszahlungen anteilsmässig zurückerstatten.
12.7 Aufwand, welcher der oneclick durch die Nacherfüllung an einem anderen Ort als dem Lieferort entsteht, trägt der Kunde.
12.8 oneclick ist berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Kunden für die gezogenen Nutzungen bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung in Geld zu verlangen.
12.9 Stellt sich heraus, dass eine Fehlermeldung des Kunden offensichtlich zu Unrecht erfolgt ist, ist oneclick berechtigt, vom Kunden den hieraus entstandenen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste von oneclick zu verlangen.
12.10 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung einer wichtigen Verpflichtung des Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von oneclick erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäss erbracht. oneclick wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
12.11 Soweit oneclick lediglich den Verkauf von Software von Drittanbietern vermittelt, stehen dem Kunden Mängelrechte nicht gegen die oneclick, sondern nur gegenüber dem Drittanbieter gemäss dessen Regelungen für Mängelrechte zu. Darüber hinausgehende Ansprüche können vom Kunden nicht geltend gemacht werden. oneclick übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für Produkte von Drittanbietern.
12.12 Für Rechtsmängel gelten wiederum die vorstehenden Regelungen.
13. Schutzrechte Dritter / Open Source Software
13.1 Soweit Schutzrechte Dritter verletzt sind, kann oneclick nach ihrer Wahl die Nachbesserung wie folgt vornehmen: (1) oneclick erwirbt von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zu Gunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht; (2) Die schutzrechtsverletzende Software wird ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion geändert oder gegen eine Software ausgetauscht, deren vertragsgemässe Nutzung keine Schutzrechte verletzt; (3) oneclick liefert einen neuen Programmstand, bei dessen vertragsgemässer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13.2 In Bezug auf die für die Leistungserbringung verwendeten Lizenzen wird der Kunde von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.
13.3 Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung wird Open Source Software verwendet. Es gelten hier die jeweiligen Nutzungsbedingungen, welche von oneclick unter https://oneclick-cloud.com/ publiziert sind. Die verwendete Open Source Software unterliegt ausdrücklich keinerlei Nutzungsbeschränkungen seitens oneclick.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1 Die Gewährleistung von oneclick richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den von oneclick zugesicherten Eigenschaften der erbrachten Leistung.
14.2 Es gelten im Weiteren die Haftungsbeschränkungen bzw. der Haftungsausschluss der jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen von „oneclick.services“ der oneclick AG, auf welche hier verwiesen wird.
14.3 Die Haftung für beigezogene Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.
15. Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
Die Vertragsbeziehung tritt am Datum der Auslieferung oder der gesonderten Annahme- oder Auslieferungserklärung zur Bestellung in Kraft, soweit nicht in einem der Anhänge und Anlagen ein abweichender Vertragsbeginn geregelt ist.
15.2 Es gelten die im Angebot / Auftrag aufgeführten Vertragslaufzeiten. Ist keine Vertragslaufzeit aufgeführt, beträgt die Kündigung 14 Tage zum Monatsende.
5.3 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt. oneclick ist insbesondere dann zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag mehr als vier Wochen in Verzug ist.
15.4 Jede Kündigung entfaltet Wirksamkeit zunächst nur hinsichtlich des jeweils betroffenen Leistungsbestandteiles. Soweit nach der Kündigung eines oder mehrerer Leistungsbestandteile die Erbringung der verbleibenden Leistungsbestandteile für die andere Vertragspartei unzumutbar ist, kann diese binnen 4 Wochen nach Erhalt der Einzelkündigung das gesamte Vertragsverhältnis kündigen.
16. Schriftform / Zustellung
16.1 Alle wichtigen Vertragserklärungen (z.B. Kündigungen, Fristsetzungen) müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist auch durch Übersendung per E-Mail oder Telefax gewahrt.
16.2 Sämtliche Informationen und Dokumente (wie z. B. Rechnungen), welche oneclick dem Kunden direkt in der oneclick™ Plattform oder in der Handelsplattform des jeweiligen Distributions- bzw. Vertriebspartners und/oder Lieferanten verfügbar macht, gelten ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit für den Kunden als an den Kunden zugestellt.
17. Vertragsbestandteile und Anlagen
17.1 Weitere Bedingungen können sich aus Dokumenten ergeben, welche aufgrund der Nutzung von Leistungen der oneclick Anwendung finden, wie z. B. die Nutzungsbedingungen von „oneclick.services“, oder die als Anlagen bzw. Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertragsverhältnisses werden. Hierzu zählen auch andere Geschäftsbedingungen und insbesondere Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern. Anlagen werden durch Bezugnahme darauf Vertragsbestandteil.
18. Ansprechpartner, Datenschutz
18.1 Der Kunde willigt ein, dass sämtliche Kontaktinformationen von weiteren möglichen oder notwendigen Ansprechpartnern im Rahmen der Zusammenarbeit mit der oneclick und deren verbundenen Unternehmen zugänglich gemacht und durch diese verarbeitet und genutzt werden können. oneclick wird in diesem Zusammenhang sämtliche Kontaktinformationen im Rahmen der anwendbaren Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen. Sofern aufgrund der Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation erforderlich, sichert der Kunde zu, die vorherige Zustimmung der Kontaktpersonen eingeholt zu haben bzw. einzuholen und diese entsprechend informiert zu haben bzw. zu informieren. Damit stellt der Kunde sicher, dass oneclick und deren verbundene Unternehmen die Kontaktinformationen im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen können und mit den Ansprechpartnern, z. B. auch per E-Mail, Kontakt aufnehmen können.
18.2 Es gilt im Weiteren die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der oneclick AG, auf welche hier verwiesen wird.
19. Änderungen und Anpassungen
19.1 oneclick kann jederzeit Änderung und Anpassung an diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen AGLB, sowie an den weiteren Vertragsbestandteilen (nachfolgend zusammenfassend „Vertragsbestimmungen“), vornehmen. oneclick kann ebenso die Leistungsinhalte, Preise und auch sonstige Vertragsbestimmungen grundsätzlich jederzeit ändern. oneclick kann Änderungen der Leistungsinhalte oder Preise auch bereits in der jeweils vereinbarten Erst- bzw. Mindestlaufzeit des jeweiligen Leistungsbestandteils vornehmen. Preisänderungen erfolgen insbesondere aus Gründen der notwendigen Weitergabe von Preisanpassungen bei Vorlieferanten von oneclick. Der Kunde wird rechtzeitig über solche Änderungen unterrichtet und der Termin der Inkraftsetzung der Änderungen wird bekannt gegeben. Durch die Veröffentlichung und die weitere Nutzung unserer Leistungen werden die geänderten Vertragsbestimmungen ab Inkraftsetzung rechtswirksam. Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbestimmungen werden die Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Wenn ein Kunde den neuen Vertragsbestimmungen nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht, gilt dies als ausdrückliche Zustimmung zu den Änderungen und Anpassungen.
19.2 Die Parteien können (auf Vorschlag einer der Vertragsparteien) abweichende Regelungen von den vorliegenden AGLB (bzw. den weiteren Vertragsbestimmungen) vereinbaren. Für die Gültigkeit einer solchen abweichenden Vereinbarung ist zwingend Schriftform notwendig.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.
20.2 Soweit es sich um Bestimmungen handelt, die wesentlich sind oder sonst ohne Gefährdung des Vertragszwecks nicht wegfallen können, verpflichten sich die Vertragspartner, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der unwirksamen Regelung so auszulegen, zu berichtigen oder durch eine andere, wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, dass deren wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erreicht wird.
20.3 Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
20.4 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Software in verschiedenen Modulen auch in englischer Sprache abgefasst sein kann.
20.6 Bei Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in Deutschland gilt entgegen der vorgenannten Bestimmungen deutsches Recht und Gerichtsstand befindet sich am Wohn- oder Firmensitz des Kunden.