Allgemeine Lizenzbedingungen (ALB)
der oneclick AG, CH-8008 Zürich (nachfolgend „oneclick“)
Version 2026-04-01
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen (“ALB”) regeln die lizenzrechtliche Nutzung der oneclick™ Plattform („Plattform“) sowie der darüber bereitgestellten Softwareprodukte.
1.2 Diese ALB gelten als Bestandteil eines zwischen oneclick und dem Kunden geschlossenen Vertrages und finden Anwendung, unabhängig davon, ob sie als eigenständige Lizenzbedingungen vereinbart oder in einen Kundenvertrag einbezogen werden.
1.3 Bei gleichzeitiger Geltung mehrerer Vertragsdokumente gilt folgende Rangfolge:
- Individueller Kundenvertrag sowie individuelles Angebot / Order Form / Leistungsbeschreibung
- Service Level Agreement (SLA)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- diese Allgemeinen Lizenzbedingungen (ALB)
- Nutzungsbedingungen
- End User License Agreement (EULA)
- Drittanbieter- und Open-Source-Lizenzen (jeweils für den betroffenen Bestandteil)
- Diese Rangfolge gilt unabhängig davon, ob die ALB als eigenständiges Dokument oder als Vertragsanhang vereinbart werden.
1.4 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt regelmässig über webbasierte Oberflächen. Für die technische und organisatorische Nutzung der Website und Web-Oberflächen gelten ergänzend die vertraglich einbezogenen Nutzungsbedingungen der oneclick Plattform der oneclick AG in der jeweils für das Vertragsverhältnis massgeblichen Fassung. Diese Nutzungsbedingungen regeln insbesondere
- den Zugriff auf Web-Oberflächen und deren Source-Code,
- Sicherheits- und Verhaltenspflichten der Nutzer,
- den Schutz von Website-Inhalten.
Die Nutzungsbedingungen haben keinen Einfluss auf die lizenzrechtliche Einräumung von Nutzungsrechten an der Plattform oder Software nach diesen ALB. Im Falle von Widersprüchen zwischen Nutzungsbedingungen und diesen ALB gehen diese ALB für lizenz- und leistungsvertragliche Fragen vor.
2. Nutzungsrechte
2.1 Für die Nutzung der Plattform und der von oneclick bereitgestellten proprietären Softwareprodukte erhält der Kunde ein nichtausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung in unveränderter Form für die Dauer des Vertrags. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open Source Software eingesetzt oder dem Kunden zugänglich gemacht wird, gelten hierfür ausschliesslich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese können dem Kunden weitergehende Rechte (einschliesslich, insbesondere aber nicht abschliessend auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Quellcodezugang) einräumen. Diese Rechte werden durch die vorstehenden Beschränkungen nicht berührt; im Zweifel gelten die Bestimmungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz vorrangig. An der von oneclick selbst entwickelten Software verbleiben sämtliche Urheberrechte und Schutzrechte bei oneclick. Für Open Source Software verbleiben die Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern.
2.2 Die Nutzung ist auf den vereinbarten Lizenzumfang und auf eigene interne Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.
2.3 Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt ist.
3. Nutzungsbeschränkungen
3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt,
- die Plattform oder Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Reverse Engineering zu betreiben,
- sicherheitsrelevante Schutzmechanismen zu umgehen,
- die Plattform zur Verletzung von Rechten Dritter oder geltendem Recht zu nutzen,
- Dritten unberechtigten Zugriff zu verschaffen.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass auch seine autorisierten Nutzer diese Bestimmungen einhalten.
4. Schutzrechte und Quellcode
4.1 An Software werden durch das Vertragsverhältnis keinerlei Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte übertragen. Diese verbleiben beim ursprünglichen Rechteinhaber.
4.2 Für proprietäre Softwareprodukte besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Soweit Open Source Software zum Einsatz kommt, wird der Quellcode entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Open-Source-Lizenz zugänglich gemacht. Dies erfolgt über eine von oneclick im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht veröffentlichten Liste der derzeit in ihrer jeweiligen Version verwendeten Open Source Komponenten.
5. Drittsoftware
5.1 Für dem Kunden durch oneclick zur Verfügung gestellten oder im Rahmen der Plattform integrierten bzw. vermittelten Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und sonstigen Geschäftsbedingungen des Dritten bzw. Herstellers. oneclick ist insoweit nicht Lizenzgeber dieser Softwareprodukte. oneclick wird dem Kunden die ihr vom jeweiligen Drittanbieter zur Verfügung gestellten Lizenzbestimmungen, sofern möglich im Bestellprozess, transparent zugänglich machen oder auf Anfrage in Textform bereitstellen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die dort geregelten Nutzungsrechte und Pflichten eigenverantwortlich einzuhalten. Soweit Lizenzbestimmungen Dritter untrennbar mit der Nutzung der Software verbunden sind, wird oneclick diese im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht dem Kunden zugänglich machen.
5.3 oneclick informiert den Kunden über die Lizenzbestimmungen der bestellten Software und macht diese gemäss den Vorgaben des Dritten für den Kunden zugänglich. Dies entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die jeweiligen Lizenzbestimmungen Dritter einzusehen, zu prüfen und einzuhalten. Bei Widersprüchen zwischen diesen ALB und zwingenden Lizenzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gehen die zwingenden Lizenzbestimmungen des Drittanbieters für die betroffene Drittsoftware vor.
6. Open Source Software
6.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open Source Software verwendet wird, gelten ausschliesslich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
6.2 oneclick wird im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht eine Liste der derzeit in ihrer jeweiligen Version verwendeten Open Source Komponenten einschliesslich der zugehörigen Lizenztexte und – sofern von der jeweiligen Lizenz gefordert – Informationen zum Zugang zum Quellcode bereitstellen und veröffentlichen.
6.3 oneclick übernimmt für Open Source Software keine über die Einhaltung der einschlägigen Lizenzbedingungen hinausgehende eigenständige Zusicherung oder Haftung, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die verwendete Open Source Software unterliegt ausdrücklich keinerlei Nutzungsbeschränkungen seitens oneclick.
7. Lizenzstatus und Sperrung
7.1 Voraussetzung für die vertragsgemässe Nutzung sowie für Support- und SLA-Leistungen ist ein aktiver Lizenzstatus.
7.2 Bei erheblichen oder vorsätzlichen Vertragsverstössen, insbesondere bei Lizenzüberschreitungen oder Zahlungsverzug, ist oneclick nach vorheriger Ankündigung und Einräumung einer angemessenen Frist zur Behebung berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu sperren, soweit eine sofortige Sperre nicht aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung weiterer Vertragsverletzungen erforderlich ist.
8. Updates und Weiterentwicklung
8.1 oneclick ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln und Änderungen bzw. Ersetzungen vorzunehmen, soweit die vereinbarte Hauptfunktionalität erhalten bleibt.
8.2 Sicherheitsrelevante Updates können gemäss den auf das Vertragsverhältnis anwendbaren Regelungen des Service Level Agreements der oneclick AG für die oneclick™ Plattform eingespielt werden.
9. Lizenzprüfung und Nachlizenzierung
9.1 oneclick ist berechtigt, die vertragsgemässe Nutzung durch technische Messungen (z. B. Nutzer- oder Session-Zählung) zu überprüfen, soweit dies zur Feststellung des vereinbarten Lizenzumfangs erforderlich ist.
9.2 Bei Überschreitung des Lizenzumfangs ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Nachlizenzierung vorzunehmen.
10. Schutzrechte Dritter
10.1 Soweit Schutzrechte Dritter bei der vertragsgemässen Nutzung der Plattform verletzt sind, kann oneclick nach ihrer Wahl die Nachbesserung wie folgt vornehmen:
- oneclick erwirbt von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zu Gunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht;
- Die schutzrechtsverletzende Software wird ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion geändert oder gegen eine Software ausgetauscht, deren vertragsgemässe Nutzung keine Schutzrechte verletzt;
- oneclick liefert einen neuen Programmstand, bei dessen vertragsgemässer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
10.2 Ist dies nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, kann oneclick den von der Schutzrechtsverletzung betroffenen Leistungs- oder Softwarebestandteil ausserordentlich kündigen oder dessen Bereitstellung einstellen.
11. Freistellung
11.1 Der Kunde stellt oneclick von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden oder seiner autorisierten Nutzer beruhen.
11.2 Für Lizenzverletzungen, die durch oneclick selbst verursacht werden, haftet oneclick im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
12. Vertragsende
12.1 Mit Beendigung des Kundenvertrages enden sämtliche Nutzungsrechte.
12.2 Der Kunde stellt die Nutzung der Plattform und Software unverzüglich ein.
13. Datenschutz
13.1 Diese ALB regeln ausschliesslich lizenz- und nutzungsrechtliche Aspekte und enthalten keine datenschutzrechtlichen Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
13.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten und die Lizenzregelungen nach diesen ALB sind rechtlich unabhängig von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu beurteilen. Eine Beendigung, Einschränkung oder Aussetzung der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung bzw. der AVV lässt die Wirksamkeit dieser ALB unberührt und umgekehrt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen dieser ALB richten sich nach den anwendbaren vertraglichen Änderungsbestimmungen des Hauptvertrages bzw. der AGB; im Übrigen bedürfen individuelle Abweichungen der Textform.
14.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.